1.9.1939
Hitlers Euthanasiebefehl ("Gnadentoderlass")
Berlin, 1. Sept. 1939
Reichsleiter Bouhler und
Dr. med. Brandt
sind unter Verantwortung beauftragt, die Befug-
nisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu er-
weitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar
Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krank-
heitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.