23.10.1941

Auswanderungsverbot für Juden

Berlin, den 23. Oktober 1941
Reichssicherheitshauptamt
IV B 4b (Rz) 2920/41 g (984)

An den Beauftragten des Chefs der
Sicherheitspolizei
und des SD für Belgien und Frankreich
z. Hd. SS-Brif. Thomas, Brüssel

Betrifft: Auswanderung von Juden
Geheim!

Bezug: ohne

Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei hat angeordnet, daß die Auswanderung von Juden mit sofortiger Wirkung zu verhindern ist. (Die Evakuierungsaktionen beiben hiervon unberührt). Ich bitte, die in Frage kommenden innerdeutschen Behörden des dortigen Dienstbereiches von dieser Anordnung zu unterrichten.

Lediglich in ganz besonders gelagerten Einzelfällen, z. B. bei Vorliegen eines positiven Reichsinteresses, kann nach vorheriger Herbeiführung der Entscheidung des Reichssicherheitshauptamtes der Auswanderung einzelner Juden stattgegeben werden.

In Vertretung gez.: Müller

Quelle:

  1. Reinhard Rürup (Hrsg.)
    Topographie des Terrors
    Berlin 1989, S. 117
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