3012-PS (4)

Verordnung für die Ostgebiete

20.3.1943

Aktenvermerk

Betr.: Arbeitseinsatz der Kriegsgefangenen im Donezkohlenbergbau.

Es erscheint notwendig, bei einem neu in Frage kommenden Einsatz von Kriegsgefangenen im Donezkohlenbergbau Vorsorge zu treffen, dass dieser Einsatz und die Stalags ausschliesslich dem General der Kriegsgefangenen unterstehen und nach der Gen.Qu - Verfügung vom September 1942 der Arbeitseinsatz selbst durch die Arbeitsbehörden vorgenommen wird.

Nachdem die Kriegsgefangenen wochenlang in den Bergbaulagern der OFK untätig herumlagen, wurden sie nach und nach dem Bergbau nutzbar gemacht. Von den anfänglich vorhandenen 52 000 Kriegsgefangenen wurden im Bergbau rund 26 000 eingesetzt, von denen 18 000 Schichten täglich verfahren wurden. Infolge der Sterblichkeitsziffern von 12% monatlich sank der Einsatz im Bergbau auf 12 000, von denen zuletzt in der Produktion noch 8 000 übrig blieben. Ein grosser Teil der Bergarbeiter wurde nie bei der Kohlengewinnung angesetzt, sondern beim Balkenabfahren und ähnlichen Sonderaufgaben.

Im Entwurf
gez. Schnuhr

Herrn Inspekteur vorzulegen:
Unterschrift (unl)
OKVR

Übersicht:

Quellen:

  1. Der Nürnberger Prozess, Urkunden und anderes Beweismaterial
    Delphin-Verlag, München 1989
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