21.09.1938
Prag willigt in die Teilung ein
1. Durch die Umstände gezwungen und auf äußerstes Drängen der französischen und englischen Regierung akzeptiert die Regierung der Tschechoslowakischen Republik mit Bitternis die französisch-englischen Vorschläge in der Annahme, daß beide Regierungen alles tun werden, um bei der Realisierung der erwähnten Vorschläge die Lebensinteressen der Tschechoslowakischen Republik zu sichern.
2. Die Regierung der Tschechoslowakischen Republik konstatiert mit Betrübnis, daß sie bei der Ausarbeitung dieser Vorschläge nicht einmal vorher befragt wurde. Die Regierung bedauert, daß ihr Vorschlag eines Schiedsverfahrens nicht angenommen wurde.
Die Regierung nimmt die französisch-englischen Vorschläge als ein unteilbares Ganzes an und hebt die besondere Bedeutung hervor, die das versprochene Prinzip der Garantie für sie hat.